HAUSFREUNDE – Bauen, Renovieren, Finanzieren

Folge 48: Stolperfalle E-Auto-Ladekabel - Kurzpodcast

HAUSFREUNDE – Ihr gutes Recht!

Veröffentlicht am 24.08.2022 / 11:18

Anmerkungen

Das E-Auto-Ladekabel darf nicht zur Stolperfalle werden


Am eigenen Stellplatz dürfen Eigentümer wie Mieter eine Lademöglichkeit für ihr E-Auto einrichten. Schwierig wird es jedoch, wenn auf dem Grundstück des Wohnhauses keine Parkmöglichkeit vorhanden ist und das Fahrzeug an der Straße steht. Der Halter zweier E-Fahrzeuge aus Oberursel wurde erfinderisch und wollte zwei Kabel für die Dauer der Ladevorgänge über den Bürgersteig zur öffentlichen Parkbucht legen. Gelb-schwarze Markierungen auf den Kabelbrücken sollten Fußgänger vor den 4,3 cm hohen Hindernissen warnen. Dazu hätte der E-Auto-Fahrer aber eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt gebraucht. Diese lehnte zu Recht ab, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt. Die Kabelbrücken sind Stolperfallen und schränken die Barrierefreiheit für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator ein. Für den Klimaschutz kann der Halter auch öffentliche Ladestationen nutzen. Aktenzeichen 12 K 540/21



Mehr Infos unter: Haus.de

Email: hausfreunde@haus.de